Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft in der VAAM ist hier online möglich.

 

Nach § 2 Absatz 5 der Satzung der VAAM erlischt die Mitgliedschaft durch Austrittserklärung zum Ende des jeweiligen Jahres, wenn die Erklärung mindestens drei Monate vorher in der VAAM-Geschäftsstelle eingegangen ist.

Die ordentliche Kündigung muss uns daher bis zum 30.9. vorliegen, somit werden ab sofort eingehende Kündigungen erst zum 31.12.2023 wirksam und bestätigt. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung per mail, bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie diese nicht erhalten haben.

Für eine außerordentliche Kündigung kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.

Mit besten Grüßen
VAAM-Mitgliederverwaltung

(*Pflichtfelder)