Reisekostenzuschüsse zu internationalen Tagungen
Voraussetzungen:
- mindestens 1-jährige Mitgliedschaft in der VAAM zum Zeitpunkt der Antragstellung
- die Antragsstellung kann bis max 5 Jahre nach der Promotion erfolgen
- aktive Teilnahme (Posterpräsentation oder Vortrag) erforderlich
- Befürwortung durch den/die Professor/in und Versicherung, dass die Teilnahme zu einem substantiellen Teil nicht aus anderen Mitteln finanziert werden kann
Die Höhe des Reisekostenzuschusses beträgt 300.- Euro pro Person, unabhängig von dem Ort der Tagung;
Die Beantragung muss spätestens 1 Monat vor Tagungsbeginn mit dem (Formular zum Download) erfolgen.
Die Überweisung des Betrags erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung sowie dem Nachweis einer aktiven Teilnahme (Posterpräsentation oder Vortrag) durch die Geschäftsstelle.
Tagegeld kann nicht abgerechnet werden.
Die Anzahl insgesamt ist auf 16 Zuschüsse pro Jahr begrenzt (first come, first serve). Pro Mitglied können maximal 1 Zuschuss pro Jahr und maximal 2 Zuschüsse im Zeitraum von 5 Jahren ausgezahlt werden. Pro Arbeitsgruppe werden maximal 2 Zuschüsse pro Jahr gewährt.